Terminabsage
Einleitung
In jüngster Vergangenheit erreichen mich viele Anfragen, wie es denn eigentlich mit dem Thema „Terminabsage / Terminausfall“ aussieht? Natürlich ist das eines der ganz wichtigen Themen – nichts ist schlimmer, als wenn der Auftragnehmer (das wäre dann ich), spontan einen Termin absagt… aus welchem Grund auch immer.
Leider höre ich neuerdings vermehrt, dass wohl abgesagte Termine durch Auftragnehmer (nein, ich meine nicht mich) nicht zur Neu-Terminierung angeboten werden!
Aus diesem Grunde hier nun einige ganz klare und transparente Hinweise zu diesem Thema:
Terminabsage von DIR
Wenn DU als Auftraggeber mir gegenüber absagst, dann ist das zwar ärgerlich, aber oftmals nicht zu ändern. Allerdings muss der Absagegrund bitte auch begründet sein. Eine solche Begründung ist immer dann gegeben, wenn der Verhinderungsgrund nicht in Deinem Einfluss liegt. Dazu gehören also Krankheiten, sämtliche Ereignisse ‚höherer Gewalt‘, wie z. B. Naturkatastrophen, spontaner Streik Deines Reiseanbieters (der ein Umplanen nicht zuließ), etc. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass krankheitsbedingte Absagen im Zweifelsfall nachzuweisen sind.
Terminabsage von MIR
Dieses Ereignis tritt sehr selten ein! In den letzten Jahren musste ich tatsächlich bisher nur einmal absagen (ein Fotoshooting) – und der Grund war schlicht eine Corona-Erkrankung. Ansonsten kannst Du Dir sicher sein, dass ich keinesfalls Termine absage, das ist ein absolut zu vermeidender Umstand! Und selbstverständlich bedeutet das nicht, dass ich krank (oder ‚kränkelnd‘) zu Terminen erscheine, nur um eine Absage zu vermeiden – das sollte natürlich auch klar sein.
Und was nun?
So, nun wurde also ein Termin (von wem auch immer) abgesagt – schlecht gelaufen, aber nicht zu ändern. In diesem Fall vereinbaren wir einfach einen neuen Termin, der dann auch möglichst zeitnah erfolgen sollte. Ausnahmen gibt es natürlich immer – z. B. nach Krankheiten, die langwierige Reha-Maßnahmen erfordern etc…
„Ersatzlos“ gibt es nicht!
Auch für eine Terminabsage gibt es immer (noch) eine Lösung. Sei es, dass der Termin nachgeholt wird, oder man im schlimmsten Fall über eine Rückabwicklung spricht. ‚Rückabwicklung‘ bedeutet, dass Du Dein Geld (meist Anzahlungen) zurück bekommst, soweit die Umstände dies zulassen.
Sollte ich also einen Termin absagen, der schlicht nicht nachholbar ist (z. B. Hochzeiten etc.), dann sorge ich entweder für einen angemessen Ersatz (Dienstleister), oder es greift eben die Rückabwicklung. Leider ist eine Rückabwicklung regelmäßig kaum befriedigend, denn außer dem Geld, was Du zurück bekommst, fehlt Dir trotzdem die Dienstleistung – und darauf kommt es ja primär an!
Wenn Du (unverschuldet) absagen musst und keinen Ersatztermin einräumen kannst, dann sprechen wir ebenfalls über eine Rückabwicklung. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sollte Deine Absage eben doch mal ‚leichtfertig‘ sein (dicker Kopf wegen Party in der Nacht) oder sonstige Gründe, die in eine gewisse ‚Fahrlässigkeit‘ gegenüber der Terminsicherung darstellen, dann kommt das Thema Ausfallhonorar ins Spiel. Aber keine Sorge, dazu habe ich ganz klare schriftliche Ausführungen, die erst dann greift, wenn Du diese schriftlich akzeptiert hast.
Eines ist klar, Zuverlässigkeit und Termintreue sind das Wichtigste! Darüber hinaus kommen zu keinem Zeitpunkt verdeckte und/oder überraschende Kosten auf Dich zu – so etwas gibt es bei mir nicht.
Wenn Du noch weitere Fragen zu diesem Thema hast, kontaktiere mich gerne dazu!
Bildquellen im Text:
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