Meine Zutrittsregeln
BLEIB GESUND!
Zutrittsregeln / Einleitung:
(Diese Regeln gelten für alle Personen, die meine Räumlichkeiten betreten möchten!)
Bitte auch den Hinweis „Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?“ am Ende beachten!
Auch wenn CORONA mittlerweile auf die Stufe der ‚üblichen‘ Atemwegsinfektionen gestellt wird, bleibt die Erkrankung für nicht immunisierte Personen weiterhin gefährlich. Da ich viel (als Fotografin) mit Schwangeren, Neugeborenen und Onkologiepatienten arbeite, werde ich auch weiterhin (im Rahmen meines Hausrechts) auf eine vollständige Immunisierung bestehen. Die Impfung schützt zwar nicht (zuverlässig) vor der Eigeninfektion, reduziert dennoch die Wahrscheinlichkeit einer Weitergabe um ca. 50%. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Immunisierung zum Zeitpunkt unseres Termins zwingend erforderlich.
Hinweis:
Als Einzelgewerbetreibende lege ich im Rahmen des Hausrechts meine Zutrittsregeln selbst fest, soweit sie kein höherrangiges Recht verletzen. Insbesondere ist hier das Augenmerk auf das AGG zu legen. Eine rechtliche Beanstandung meiner Zutrittsregeln ist nicht gegeben, dies hat bereits die ‚Antidiskriminierungsstelle des Bundes‘ hier festgestellt.
Hinweis:
Für nicht ausreichend ('vollständig') geimpfte/immunisierte, jedoch impffähige Personen ist auch weiterhin keine Terminvergabe möglich.
Nicht 'impffähige*' Personen können mit einem negativen Schnelltestergebnis gerne Termine wahrnehmen. Da es kaum noch Testzentren gibt, beite ich einen professionellen Schnelltest auch hier vor Ort an (Kosten: EUR 5,00)
*=Mit 'nicht impffähig' sind Personen gemeint, die gesundheitliche Gründe gegen die Impfung aufweisen –z. B. Schwangere und Minderjährige sowie Personen ohne Impfempfehlung der STIKO oder Sächsischen Impfkommission.
Kompaktübersicht der Zutrittsregeln/Hygienekonzept:
Bitte nutze grundsätzlich den digitalen Impfnachweis (CovPass/CWA), da ich diesen zu Beginn des Termins mittels entsprechender Prüf-App (CovPass Check) scanne. Beachte bitte, dass Du womöglich Dein letztes Zertifikat in der App erneuern muss (techn. Ablaufdatum). Einen QR-Code auf einem Ausdruck kann ich ebenfalls scannen. DAS ALLEINIGE IMPFBUCH ALS NACHWEIS IST NICHT AUSREICHEND!
HINWEIS: Seit dem 01. Oktober 2022 gilt der Status 'vollständig geimpft' nur für Personen, die DREI Impfdosen (bzw. „Ereignisse“, siehe Webseite BMG ») erhalten haben.
Manuela Hiller Make Up Dresden wird weiterhin gerne vollständig immunisierte oder impfunfähige Kunden empfangen.
Ungeimpfte, jedoch 'impffähige' Personen sind von einer Terminvergabe ausgeschlossen.
Ich selbst bin vierfach geimpft + hybride Immunität.
Wichtig ist, dass Du zu unserem Termin (oder Terminen) über einen ausreichenden Impfschutz verfügst!
Liebe Kundin,
lieber Kunde,
wenn Du zum Brautstyling/Probestyling, -Make-Up oder generell zum Termin zu mir kommst, ist einiges zu beachten:
Übersicht meiner Zutrittsregeln:
(ehem. Hygienekonzept)
Eine Terminvereinbarung bei Manuela Hiller Make Up Dresden setzt aktuell voraus:
- Zutritt/Termine nur für vollständig immunisierte Personen, gem. BMG-Definition.
- Personen, die sich nicht impfen lassen können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil keine STIKO-Empfehlung vorliegt), benötigen ein negatives Schnelltestergebnis, das max. 24 Std. alt ist (kein Selbsttest ohne Aufsicht). Das gilt auch für Kinder/Jugendliche ab dem 12. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, soweit diese nicht geimpft sind.
- Selbsttest für impfunfähige Personen vor Ort unter meiner Aufsicht möglich (Kosten: 5,00 EUR). Ich halte einen hochsensitiven Test (Longsee 2019-nCoV Ag Rapid Detection Kit) bereit. Eine „Vor Ort“-Testung ist nur mit diesem Test möglich.
- Grundsätzlich –und völlig unabhängig von Corona– bitte ich darum, dass bei (starken) Erkältungserscheinungen der Termin von Dir aus verschoben wird – soweit das möglich ist.
- Digitaler Impfnachweis (CovPass, CWA)
- Ich bin nicht berechtigt, ein Testzertifikat zu erstellen – das Testergebnis dient somit nicht zur Nutzung für anderweitige Einrichtungen.
- ACHTUNG: Dies gilt für jede Person, die meine Räume betreten möchte – demnach also auch für Begleitpersonen!
Ich bitte um Verständnis für die Maßnahmen. Die Gesundheit meiner Kunden für mich ist oberstes Gebot.
Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?
Ja, das kann einen schon erschrecken. Da ruft man seine CWA (Corona-Warn-App) oder CovPass-App auf und dann bekommt man die Meldung, dass das Impfzertifikat ‚abgelaufen‘ sei… Keine Sorge, das ist nur das technische Ablaufdatum! Selbstverständlich gilt Dein Impfstatus (drei Impfungen vorausgesetzt) immer noch.
Impfzertifikat verlängern
Du kannst das Impfzertifikat in der App erneuern (verlängern) lassen, einfach den entsprechenden Button drucken.
Du siehst keinen Button?
Nun, dann ist Dein Zertifikat bereits länger als 90 Tage abgelaufen – in diesem Fall ist eine Verlängerung in der App nicht mehr möglich.
Abhilfe: Gehe einfach zur nächsten Apotheke und lasse Dir ein erneutes Zertifikat mit QR-Code erstellen. Dieses kannst Du dann wieder in der App einlesen. Bitte denke daran, dass die Apotheke zur Verlängerung natürlich Deinen letzten Ausdruck (den Du nach der dritten Impfung bekommen hast) benötigt!
Hinweis:
Viele denken sich, die Pandemie ist beendet, „…ich brauche den ganzen ‚Corona-Quatsch‘ nicht mehr!“ Grundsätzlich ist das auch so, aber es gibt Ausnahmen. In einigen Situationen benötigt man tatsächlich noch einen Impfnachweis – einige Länder bestehen darauf (China, Indien, Indonesien etc.) … und Einrichtungen, die im Rahmen des Hausrechts den Zutritt für ungeimpfte Personen ausschließen. Auch bei mir ist dies der Fall, da ich viel mit vulnerablen (impfunfähigen) Personen zusammenarbeite. Von daher ist ein vollständiger Impfschutz nach wie vor die grundlegende Voraussetzung für den Zutritt bei mir.
Grundsätzliches zum Impfnachweis
Der Nachweis für einen vollständigen Impfschutz, ist nur mit einem QR-Code, ausgedruckt oder per anerkannter App möglich.
Du hast noch weitere Fragen?
Foto ‚Mann mit Zitrone‘: Bild von Ryan McGuire auf Pixabay
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