Inhalt
Meine Zutrittsregeln
BLEIB GESUND!
Zutrittsregeln / Einleitung:
(Diese Regeln gelten für alle Personen, die meine Räumlichkeiten betreten möchten!)
Bitte auch den Hinweis „Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?“ am Ende beachten!
Die Corona-Pandemie ist zwar beendet und die Lage seit längerem unter Kontrolle. Da ich aber auch weiterhin mit vielen vulnerablen Personen arbeite (z. B. Onkologiepatienten und andere impfunfähige Personen), bleiben auch weiterhin Termine nur mit vollständig gültigem Impf- oder Genesenennachweis möglich. Ein weiteres ‚Problem‘ ist, dass viele Bürger Ihre letzte Impfung mittlerweile vor mehr als einem Jahr erhielten – die Schutzwirkung dürfte zwischenzeitlich deutlich vermindert sein. Im Übrigen besitzen in Deutschland auch bis heute nur knapp 62% eine Auffrischimpfung – in Sachsen sind es sogar nur 50,7% und nur 9% mit einer zweiten Auffrischung.
Hinweis:
Als Einzelgewerbetreibende lege ich im Rahmen des Hausrechts meine Zutrittsregeln selbst fest, soweit sie kein höherrangiges Recht verletzen. Insbesondere ist hier das Augenmerk auf das AGG zu legen. Eine rechtliche Beanstandung meiner Zutrittsregeln ist nicht gegeben, dies hat bereits die ‚Antidiskriminierungsstelle des Bundes‘ hier festgestellt.
Hinweis:
Für nicht ausreichend ('vollständig') geimpfte/immunisierte, jedoch impffähige Personen ist auch weiterhin keine Terminvergabe möglich.
Nicht 'impffähige*' Personen können mit einem negativen Schnelltestergebnis gerne Termine wahrnehmen. Da es allerdings so gut wie keine Testzentren mehr gibt, biete ich einen professionellen Schnelltest auch hier vor Ort an (Kosten: EUR 5,00)
*=Mit 'nicht impffähig' sind Personen gemeint, die gesundheitliche Gründe gegen die Impfung aufweisen –z. B. Schwangere und Minderjährige sowie Personen ohne Impfempfehlung der STIKO oder Sächsischen Impfkommission.
Kompaktübersicht der Zutrittsregeln/Hygienekonzept:
» Digital mit der CovPass- oder Corona-Warn-App (wenn noch vorhanden und Zertifikat entsprechend verlängert wurde)
» Gedrucktes EU-Zertifikat mit QR-Code
» Impfbuch & Personalausweis
HINWEIS: Der Status 'vollständig geimpft' gilt nur für Personen, die DREI Impfdosen (bzw. „Ereignisse“, siehe Webseite BMG ») erhalten haben.
Manuela Hiller Make Up Dresden wird weiterhin gerne vollständig immunisierte oder impfunfähige (schnell getestete) Kunden empfangen.
Ungeimpfte, jedoch 'impffähige' Personen sind von einer Terminvergabe ausgeschlossen.
Ich selbst bin vierfach geimpft + hybride Immunität.
Aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass ein Termin nur möglich ist, wenn keine Erkältungserscheinungen vorliegen.
KEIN TERMIN MIT ERKÄLTUNGSERSCHEINUNGEN!
Wichtig ist, dass Du zu unserem Termin (oder Terminen) über einen ausreichenden Impfschutz verfügst!
Liebe Kundin,
lieber Kunde,
wenn Du zum Brautstyling/Probestyling, -Make-Up oder generell zum Termin zu mir kommst, ist einiges zu beachten:
Übersicht meiner Zutrittsregeln:
(ehem. Hygienekonzept)
Eine Terminvereinbarung bei Manuela Hiller Make Up Dresden setzt aktuell voraus:
- Zutritt/Termine nur für vollständig immunisierte Personen, gem. BMG-Definition.
- Personen, die sich nicht impfen lassen können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil keine STIKO-Empfehlung vorliegt), benötigen ein negatives Schnelltestergebnis, das max. 24 Std. alt ist (kein Selbsttest ohne Aufsicht). Das gilt auch für Kinder/Jugendliche ab dem 12. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, soweit diese nicht geimpft sind.
- Selbsttest vor Ort unter meiner Aufsicht möglich (Kosten: 5,00 EUR). Ich halte einen hochsensitiven Test (Longsee 2019-nCoV Ag Rapid Detection Kit) bereit. Die „Vor Ort“-Testung ist bevorzugt mit diesem Test möglich, oder mit Deinem Test (bitte vorher die genaue Bezeichnung mitteilen, es gibt da viel ‚Müll‘).
- Grundsätzlich –und völlig unabhängig von Corona– bitte ich darum, dass bei (starken) Erkältungserscheinungen der Termin von Dir aus verschoben wird – soweit das möglich ist.
- Ich bin nicht berechtigt, ein Testzertifikat zu erstellen – das Testergebnis dient somit nicht zur Nutzung für anderweitige Einrichtungen.
- ACHTUNG: Vorstehendes gilt für jede Person, die meine Räume betreten möchte – demnach also auch für Begleitpersonen!
Ich bitte um Verständnis für die Maßnahmen. Die Gesundheit meiner Kunden für mich ist oberstes Gebot.
Mein Impfzertifikat ist abgelaufen – was nun?
Ja, das kann einen schon erschrecken. Da ruft man seine CWA (Corona-Warn-App) oder CovPass-App auf und dann bekommt man die Meldung, dass das Impfzertifikat ‚abgelaufen‘ sei… Keine Sorge, das ist nur das technische Ablaufdatum! Selbstverständlich gilt Dein Impfstatus (drei Impfungen vorausgesetzt) immer noch.
Impfzertifikat verlängern
Du kannst möglicherweise das Impfzertifikat in der App erneuern (verlängern) lassen, einfach den entsprechenden Button drucken.
Du siehst keinen Button?
Nun, dann ist Dein Zertifikat bereits länger als 90 Tage abgelaufen – in diesem Fall ist eine Verlängerung in der App nicht mehr möglich.
Hinweis:
Viele denken sich, die Pandemie ist beendet, „…ich brauche den ganzen ‚Corona-Quatsch‘ nicht mehr!“ Grundsätzlich ist das auch so, aber es gibt Ausnahmen. In einigen Situationen benötigt man tatsächlich noch einen Impfnachweis – einige Länder bestehen darauf (China, Indien, Indonesien etc.) … und Einrichtungen, die im Rahmen des Hausrechts den Zutritt für ungeimpfte Personen ausschließen. Auch bei mir ist dies der Fall, da ich viel mit vulnerablen (impfunfähigen) Personen zusammenarbeite. Von daher ist ein vollständiger Impfschutz (bzw. der ärztliche Nachweis zur medizinisch bedingten Impfunfähigkeit) nach wie vor die grundlegende Voraussetzung für den Zutritt bei mir.
Du hast noch weitere Fragen?
Foto ‚Mann mit Zitrone‘: Bild von Ryan McGuire auf Pixabay
#hygienekonzept #zutrittsregeln #corona