Nicht nur der Kunde ist gefordert
Ob nun 2G oder 2g-Plus – wann immer wir aktuell einen Laden betreten oder uns mit Dienstleistern treffen, ist der Impf-, Genesen-Nachweis mit Testnachweis (Ausnahme: geboostert und frisch geimpft) gefordert. Es wird Routine: Man zückt das Handy und zeigt seine Nachweise vor. Einige Unternehmer/Inhaber lassen sich auch noch den Personalausweis zum Abgleich zeigen, was auch sehr sinnvoll ist.
Aber mal Hand aufs Herz: Wer von euch hat sich denn schon mal vom Ladeninhaber/Dienstleister die entsprechenden Nachweise zeigen lassen? In den meisten Köpfen der Kunden herrscht der Gedanke vor, dass der Inhaber ’selbstverständlich‘ unter die 2G-Regel fällt, ist doch eigentlich auch logisch, oder?
Aber genau hier lauert der Irrtum! 2G und 2G-Plus gilt nur für den Kunden! Die sächsische CoSchuVO schreibt eben nicht vor, dass Selbstständige 2G erfüllen müssen, hier sind Schnelltests ausreichend.
RKI ändert Genesen-Status
Nun hat das RKI mit dem BMG gemeinsam am 15.01.2022 den ‚Genesen‘-Status kurzerhand von sechs auf drei Monate verkürzt – und das gilt ab sofort!
Wer nun also seine Hochzeit plant und zum Friseur, zur Stylistin geht, oder das Brautmodengeschäft aufsucht, der sollte sich dringend den entsprechenden Nachweis zur Impfung oder Genesung zeigen lassen. Denn so einige Unternehmer werden in Kürze (oder sogar ab sofort) als ungeimpft gelten. Zwar reicht es aus, dass diese dann den (verpflichtend vorgeschriebenen) täglichen Corona-Schnelltest vorlegen, ob Dich das jedoch in Sicherheit wiegt, musst Du selbst entscheiden.
Wasser predigen – Wein trinken
Problematisch wird es dann natürlich auch, wenn man z. B. einen Dienstleister seiner Wahl in den sozialen Medien entdeckt, wie er –entgegen jeder Corona-Bestimmung– Events veranstaltet, die einem die Sorgenfalten auf die Stirn treiben, da man in Kürze womöglich sogar ein Termin dort hat. Die ‚Signalwirkung‘ ist klar – wenn ein solcher Dienstleister den ‚Boris Johnson‚ (Hygienemaßnahmen mit Füßen treten) raushängen lässt, lässt das schon deutliche Rückschlüsse auf seine Sorgfalt gegenüber der Kundengesundheit zu.
Ich empfehle daher jedem, die 2G und 2G-Plus-Regel eben nicht als Einbahnstraße zu sehen! Lasst euch auch vom Unternehmer/Dienstleister/Mitarbeiter den entsprechenden gültigen Nachweis zeigen. Am besten klärt man das sogar bereits im Vorfeld telefonisch ab. Nichts ist ärgerlicher, wenn man zum Termin (Stylist, Brautkleid etc.) fährt und dann feststellen muss, dass im schlimmsten Fall das gesamte Mitarbeiterteam dort ungeimpft ohne Maske rumläuft …
Titelleistenbild: Engin Akyurt auf Pixabay
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