Corona-Einschränkungen
Seit dem 19. November hat Sachsen wieder die ‚körpernahen Dienstleistungen‘ untersagt.
Leider ist man in Sachsen nicht so weit wie in anderen Bundesländern. Dort hat man deutlich erkannt, dass ein Make-Up-Studio eben KEIN Pandemietreiber ist, wenn man auf 2G+ setzt – und im meinem Fall sogar für die aktuelle Situation sogar den Boosterstatus (‚auffrischgeimpft‘) berücksichtigt hätte.
Immerhin schützt die Auffrischimpfung zu über 70 Prozent vor der Infektion (Omikron) und bei Delta sogar über 90 Prozent. Wenn man nun noch einen tagesaktuellen Test hinzunimmt, ist die Dienstleistung mit einem solchen Hygiene- und Schutzkonzept mit Sicherheit weitgehend unbedenklich.
Sächsische Panikattacken
Aber wie bereits erwähnt, scheint das in Sachsen in der Staatsregierung nicht anzukommen. Offensichtlich leidet unsere Staatsregierung an einem ausgeprägten Panik-Syndrom, was jedes Mal signifikant auftritt, wenn der Ministerpräsident mal wieder ein Klinikum besucht hat. Denn meist kommen dann umgehend die „staatlichen Panikattacken“, die schlagartig zu Einschränkungen führen. So hatte Sachsen am 08.11.2021 gerade erst 2G-Regeln beschlossen und schwenkte dann nach bereits 11 Tagen zum Teil-Lockdown um, ohne überhaupt die Erfolge der zuvor installierten Maßnahmen abzuwarten!
Ich möchte damit die Maßnahmen keinesfalls in Zweifel ziehen – allerdings muss ich mich bei einigen Verboten fragen, wer denn so einen Unfug überhaupt ins Spiel bringt? Viele Schließungen in Sachsen sind schlicht epidemiologisch unbegründet, auch wenn Martin Dulig da gerne anderes behauptet – mit Blick auf das „Gesamtbewegungsbild“ (‚Mobilität‘). Allerdings wird aus einem infektionsfreien Unternehmen/Studio auch die Mobilität nichts ‚verbreiten‘ können – wo nichts ist, wird auch nichts gestreut.
Kleine Anekdote: Selbst die ‚Herren der Länder‘ waren in der MPK-Runde am gestrigen Dienstag (21.12.2021) sehr „irritiert“, als MP Kretschmer eine bundesweite Reisebeschränkung ins Spiel brachte! Damit setzt er sich in anmaßende Weise über den Expertenrat hinweg, den Scholz eigens installiert hat. Das aber nur mal am Rande, um deutlich aufzuzeigen, was dem sächsischen Ministerpräsidenten so alles in den Sinn kommt.
Auffallend auch, dass MP Kretschmer im Februar 2021 seine Corona-Politik von der Kirchbach-Kommission aufarbeiten lassen wollte (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/corona-sachsen-kretschmer-aufarbeitung-krisenmanagement-100.html), um zu prüfen, ob die sächsischen Corona-Politik zu Erfolgen führte. Ein Ergebnis der Kommission ist bis heute nicht bekannt – das spricht natürlich Bände.
Die mangelhafte Corona-Politik in Sachsen müssen nun erneut die Unternehmer ausbaden – das kostet mittlerweile Unsummen!
Die Impfquote
Natürlich wird die sächsische Impfquote gerne herangezogen. Da diese so schlecht ist, sind eben solche Maßnahmen erforderlich. Allerdings muss sich die sächsische Staatsregierung die Frage gefallen lassen, warum die Quote so desaströs ist? Es gab keine Impfkampagnen, keine medienwirksamen Ansprachen zu dem Thema und auch keine breite Aufklärungskampagnen. Hier hat die Regierung stets die Zuständigkeit beim Bund gesehen und immer fleißig nach Berlin gezeigt. Die Impfquote ist auch ein Ergebnis eines politischen Versagens.
Corona-Pause?
So, wie es nun aussieht, wird sich die Lage in Sachsen nur kurzfristig bessern. Aktuell sinken zwar die Infektions- und Bettenbelegungszahlen, aber das dürfte nur das „Auge des Tornados“ sein. Denn spätestens Anfang bis Mitte Januar wird Omikron über Sachsen förmlich ‚herfallen‘! Bei der katastrophalen Impfquote ist Sachsen ein Paradies für Omikron. Ungeimpfte Bürger werden sich faktisch komplett ‚durchseuchen‘ – das ist ziemlich sicher. Leider wird das auch zu einer extrem hohen Hospitalisierung führen! Und im Ergebnis wird „Panik-Mike“ dann erst recht den Lockdown skandieren – das dürfte dann auch durchaus einem Anfall ausgeprägter Hysterie gleichen.
Im Fazit werden körpernahe Dienstleistungen weiterhin verboten bleiben, zumindest bis zum 19. März 2022, denn bis dahin erlaubt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Rahmen einer ‚Übergangsfrist‘ noch harte Maßnahmen – danach sollte allerdings endgültig Schluss sein.
Wir müssen uns also noch ein wenig Gedulden!
Nur in Sachsen …
Übrigens: Die Ausübung und das Tätigkeitsverbot gilt natürlich nur für Sachsen! Solltest Du also Make-Up-Dienstleistungen in einem anderen Bundesland benötigen (z. B. Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg), so ist dies nach den dort (aktuell) geltenden Bestimmungen selbstverständlich möglich!
So ist (z. B.) der Ort ‚Lauchhammer‘ mit seinen günstigen Pensionen nur 63 KM von Dresden entfernt – gehört aber bereits zu Brandenburg ;-) Und natürlich bin ich mobil …
Titelleistenbild: Ian Lindsay auf Pixabay
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