Sachsen im Alleingang
„Da blickt doch kein Mensch mehr durch“! Das höre ich immer wieder von meinen Kunden (nein, ich gender nicht), wenn es um die aktuellen Regelungen zu ‚Corona‘ geht.
Ja, es ist nicht einfach, insbesondere, wenn die Regierung ständig den Bundesländern in die Spur grätscht, bzw. grätschen will. Glücklicherweise machen das viele Länder erst gar nicht mehr mit. Wohl auch vor dem Hintergrund, dass die Regierung (allen voran unsere „Mutti“) einen ‚Inzidenz-Fetischismus‘ entwickelt hat. Entgegen aller fundierten Belege (Wissenschaft), klammert sich die Kanzlerin noch immer an dem (völlig überholten) ‚Inzidenz-Unsinn‘ fest.
Sachsen hat diesen „Bundesunfug“ glücklicherweise recht früh in die ‚Schildbürgerkiste‘ gesteckt und sich auf eigene Corona-Regeln verständigt. So hat Sachsen sehr früh die alleinige Inzidenz ins ‚Infektionsmuseum‘ verfrachtet und stattdessen die Belegung der IV-Betten als maßgeblichen Wert bestimmt. Das Ergebnis ist deutlich: Seit einigen Wochen ist Sachsen eines der wenigen Bundesländer, was ein überschaubares Infektionsgeschehen aufweist – und das trotz des Umstandes, dass Sachsen in der bundesweiten Impfquote das Schlusslicht bildet!
Umgesetzt wurde dieser Erfolg durch eine konsequente Teststrategie, die an die AHA+A-Regeln gekoppelt wurde.
Die neue Corona-Schutzverordnung
Am 26. August tritt nun die neue Corona-Regelung (Corona-Schutzverordnung) in Kraft. Viel Neues wird es in Sachsen aber nicht geben! Denn die Testpflicht ab einer Inzidenz von -35-, die der Bund gerade am 10.08.2021 beschlossen hat, ist in Sachsen schon lange etabliert worden.
Es ist leider zu erwarten, dass Sachsen in naher Zukunft die „35“ auch wieder reißen wird! Und ab dann gilt die Testpflicht (insbesondere) für die „körpernahen Dienstleistungen“ – dazu zählt auch ‚Manuela Hiller Make Up Dresden‘.
Allerdings hatte ich für mich die Fortführung der Teststrategie sehr frühzeitig entschlossen. Dies tat ich, da die Delta-Variante bereits (oder mittlerweile) einen Infektionsanteil von 97% aufweist und die Ansteckungsfähigkeit (‚Virulenz‘) das Niveau von Windpocken aufweist – also extrem hoch! Auch Geimpfte können sich anstecken, wenngleich der Krankheitsverlauf bei Vollgeimpften in etwa einer Erkältung entspricht. Trotzdem können Geimpfte in der Anfangsphase der Infizierung als potentielle „Verteiler“ fungieren – und daher habe ich mich entschlossen, diese Kette in meine Umfeld zumindest zu brechen.
Kontaktverfolgung
Des Weiteren habe ich ebenfalls die Erfassung der Kontaktdaten („Kontaktverfolgung“) konsequent weiter betrieben. Zum einen in der Form von Kontakterfassungsbögen und zum anderen durch die Nutzung von ‚Events‘ in der CWA (Corona-Warn-App).
Es wird sich also in Zukunft bei Manuela Hiller Make Up Dresden nichts ändern, wenn die (überflüssige) Inzidenz die 35-Marke nehmen wird. Der Bund hat zwar nun die Testpflicht ab -35- für Ungeimpfte beschlossen, aber Sachsen hat diese Regelung schon lange in seinem Regelwerk (bei körpernahen Dienstleistungen) verankert.
Und wer weiß, was am 26. August tatsächlich in der neuen Verordnung verankert wird? Denn aktuell hat gerade Baden-Württemberg für seine kommende Regelung den kompletten Abkehr vom „Inzidenz-Wahnsinn“ verkündet! Dort greift künftig die 3G-Regel … ohne irgendwelche Zahlenspielchen und Obergrenzen. Sachsens Staatskanzleichef Oliver Schenk sagte gestern bereits, dass die Testpflicht ab -35- von Sachsen übernommen wird – wie der Umgang mit Inzidenzwerten künftig handgehabt wird, blieb bislang jedoch offen … und womöglich guckt Sachsen ja noch mal kurz nach Baden-Württemberg rüber …
Bitte beachtet auch mein Hygienekonzept.
BLEIBT WEITERHIN GESUND!
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Collage: MHMUD