Die G-Regel bleibt sinnvoll – trotz ‚juristischer‘ Entscheidung!
Bund beschließt weitgehende Corona-Lockerungen
Der Bund hat nun mit Wirkung zum 20.03.2022 die Corona-und G-Regeln/Regeln weitgehend aufgehoben, übrig geblieben sind nur noch wenige Basisschutzmaßnahmen. Bei vielen stößt das auf absolutes Unverständnis, insbesondere, da die Infektionszahlen in vielen Regionen weit über 2.000 liegen (7-Tage-Inzidenz). Sachsen nutzt aktuell die Übergangsfrist und hat seine Regeln bis zum 02. April 2022 verlängert.
G-Regel weg – das ist doch völlig unlogisch?
Frage: Aber warum hat der Bund das ohne Absprache mit den Ländern entschieden?
Antwort: Weil es keine „pandemische“ Entscheidung ist, sondern eine Juristische! In Abstimmung mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) war man sich schnell einig, dass weitere einschneidende Maßnahmen rechtlich nicht mehr haltbar sind – und die G-Regel insbesondere nicht mehr.
„Wir können nicht immer weiter die Freiheitsrechte der gesamten Bevölkerung begrenzen, nur weil zehn Prozent der Über-60-Jährigen nicht impfbereit sind“
, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Medizinisch bedauert er den Schritt zutiefst, aber ihm sind juristisch die Hände gebunden.
Mir sind nicht die Hände gebunden …
Nun muss man ganz klar sehen, dass diese Entscheidung der Bundesregierung zwar eine Juristische ist, die Unternehmen und Selbstständigen sind aber durchaus in der Lage, ihre Zugangsregeln (G-Regel) weiterhin eigenständig zu bestimmen.
Die Pandemie ist keineswegs beendet! Die Impfquote in Sachsen verharrt störrisch bei nicht einmal 65 Prozent Grundimmunisierter – das ist ein bitteres Armutszeugnis – und eine deutliche Absage an die Vernunft.
Alibi-Begründungen
Und wie sagten viele Impfzöglinge noch 2021? „Wir trauen dem Impfstoff nicht!“ Man wolle den ‚Tot-Impfstoff‘ abwarten, da diese Impfstoffe erprobt seien. Nun, Novavax ist seit Wochen in Sachsen erhältlich und ohne Terminvergabe ‚verimpfbar‘ – doch die Impflinge bleiben aus! Mittlerweile ist natürlich jedem klar, dass das Argument des „… wir warten auf den Totimpfstoff“ eine durchschaubare und zeitlich befristete Ausrede war … Die Pandemie hätte bereits 2021 in eine ‚endemische‘ Lage übergehen können, eine ausreichende Impfquote vorausgesetzt.
Deine Entscheidung – meine Entscheidung
Natürlich hat jeder das Recht, für sich selbst zu entscheiden, ob er sich impfen lassen möchte. Dummerweise trifft man diese Entscheidung aber eben nicht ‚für sich alleine‘ – das ist ein großer Trugschluss. Vielmehr belastet man im schweren Infektionsfall immer die Gemeinschaft.
Aber wie gesagt – es ist die Entscheidung eines Jeden selbst. Und genauso ist es auch meine Entscheidung zu sagen, dass ich weiterhin vorerst im 2G-Betrieb bleibe! Nur, weil die Corona-Regeln aus juristischer Sicht weitgehend entfallen, bedeutet das noch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Ich werde keine(n) meiner Kunden(-innen) unnötig gefährden und „die Schotten aufreißen“, nur weil juristische Hürden die Aufrechterhaltung der Maßnahmen verhindern. In meiner eigenständigen Entscheidung darf ich (glücklicherweise) die Vernunft übernehmen lassen.
Und das werde ich auch tun – zumindest solange, bis die Situation tatsächlich ‚endemisch‘ ist … doch das kann noch sehr lange dauern. Bei einer festgefrorenen Impfquote unter 65% kann man sogar prognostizieren, dass die endemische Lage in Sachsen in ganz weiter Ferne liegt. Und auch der letzte Zweifler wird spätestens zum Herbst ’22 eines Besseren belehrt werden … Spätestens dann, wenn in Sachsen plötzlich wieder Corona-Beschränkungen und die G-Regel auf der Tagesordnung stehen, da sich wieder ‚Hotspots‘ bilden.
Titelbild: Foto ‚Frau‘ erstellt von nakaridore – de.freepik.com
Montage: Manuela Hiller Make Up
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